
DI Anton Knees
Hauptstrasse 244,
A-9201 Krumpendorf
Energieaudit | Clever sparen ab dem ersten Tag.
Die preisgünstigste und umweltfreundlichste Energie ist jene, die erst gar nicht benötigt wird. Es zeigt sich immer wieder, dass durch teilweise relativ einfache Maßnahmen in der Energieeffizienz höchstmögliche Renditen erwirtschaftet werden können.
Es kommt nicht auf die Größe an.
Wir unterstützen Sie dabei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, den Energieverbrauch zu optimieren und entsprechende Kosten zu senken. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
Step 1
In einem ersten Schritt, analysieren wir Ihre Energieverbrauchsstruktur, identifizieren Ihre größten Verbraucher und erarbeiten konkrete Energieeffizienz-Empfehlungen. Mittels unserer Lastganganalyse lassen sich Ihre Energiedaten exakt analysieren und u. a. auf überdurchschnittlichen Verbrauch, Unregelmäßigkeiten und Lastspitzen hin optimieren.
Step 2
Auf Basis unserer Analysen erarbeiten wir Handelsempfehlungen mit möglichen Energieeffizienzprojekten und Einsparungspotentialen.
Step 3
Sie entscheiden, ob und welche Projekte und Einsparungsmaßnahmen Sie weiterverfolgen und/oder gemeinsam mit uns umsetzen wollen.
Ihr Ergebnis: höhere Effizienz, weniger Kosten und mehr Erfolg.
Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet große Unternehmen seit dem 1. Jänner 2015 zur Durchführung von Energieaudits oder zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Die Verpflichtung energieverbrauchender Unternehmen richtet sich laut Energieeffizienzgesetz nach der Größe des jeweiligen Unternehmens bzw. Konzerns.
Große Unternehmen (jene, die mehr als 249 MitarbeiterInnen beschäftigen bzw. deren Umsatz und Bilanzsumme bestimmte Werte überschreiten) müssen gemäß § 9 EEffG für die Jahre 2015 bis 2020 entweder
In besten Händen.
Personen, die diese externen oder internen Energieaudits durchführen, müssen vorgegebene Qualifikationsstandards erfüllen und im Fall von externen Auditoren auch in einem öffentlichen Register gelistet sein. Kleine und mittlere Unternehmen können Energieberatungen durchführen und melden lassen.
Das Energieaudit nach Energieeffizienzgesetz muss vorgegebene Mindestkriterien erfüllen. Die Vorgaben der EN-16247 Teil 1 und weitere Kriterien, die im Anhang III des Gesetzes beschrieben sind, sind einzuhalten. Energieaudits müssen Analysen zum Energieverbrauch sowie detaillierte und validierte Berechnungen für vorgeschlagene Maßnahmen beinhalten und Informationen über potenzielle Einsparungen liefern.
Im Anhang III des Energieeffizienzgesetzes werden drei Energieverbrauchsbereiche genannt, die in einem Unternehmen vorkommen können:
Nach Aufteilung des Energieverbrauches in die drei relevanten Bereiche gilt:
Ein Energieaudit muss alle wesentlichen Energieverbrauchsbereiche erfassen. Ein Bereich gilt dann als wesentlich, wenn dieser jeweils mindestens 10 % Anteil am Gesamtenergieverbrauch des gesamten Unternehmens bzw. Konzerns in Österreich hat. Weitere Informationen finden Sie unter www.monitoringstelle.at.
Ein Energieaudit muss alle wesentlichen Energieverbrauchsbereiche erfassen. Ein Bereich gilt dann als wesentlich, wenn dieser jeweils mindestens 10 % Anteil am Gesamtenergieverbrauch des gesamten Unternehmens bzw. Konzerns in Österreich hat. Weitere Infomationen finden Sie unter www.monitoringstelle.at.