DI Anton Knees
Hauptstrasse 244,
A-9201 Krumpendorf
Energieaudit | Clever sparen ab dem ersten Tag.
Die preisgünstigste und umweltfreundlichste Energie ist jene, die erst gar nicht benötigt wird. Es zeigt sich immer wieder, dass durch teilweise relativ einfache Maßnahmen in der Energieeffizienz höchstmögliche Renditen erwirtschaftet werden können.
Es kommt nicht auf die Größe an.
Wir unterstützen Sie dabei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, den Energieverbrauch zu optimieren und entsprechende Kosten zu senken. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
Step 1
In einem ersten Schritt, analysieren wir Ihre Energieverbrauchsstruktur, identifizieren Ihre größten Verbraucher und erarbeiten konkrete Energieeffizienz-Empfehlungen. Mittels unserer Lastganganalyse lassen sich Ihre Energiedaten exakt analysieren und u. a. auf überdurchschnittlichen Verbrauch, Unregelmäßigkeiten und Lastspitzen hin optimieren.
Step 2
Auf Basis unserer Analysen erarbeiten wir Handelsempfehlungen mit möglichen Energieeffizienzprojekten und Einsparungspotentialen.
Step 3
Sie entscheiden, ob und welche Projekte und Einsparungsmaßnahmen Sie weiterverfolgen und/oder gemeinsam mit uns umsetzen wollen.
Ihr Ergebnis: höhere Effizienz, weniger Kosten und mehr Erfolg.
1. Energieeffizienzgesetz in Österreich (EEffG 2023):
Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) mit Stand vom 20.02.2024 setzt die europäische Energieeffizienz-Richtlinie in Österreich um. Neben Energieversorgern betrifft es insbesondere Großunternehmen, die regelmäßige Energieaudits durchführen oder ein entsprechendes Managementsystem implementieren müssen.
2. Energie-Control-Gesetz für Unternehmen: Anforderungen und Potenziale
Das Energie-Control-Gesetz richtet sich an private Unternehmen und legt Anforderungen an Energieverbrauch und -berichterstattung fest. Klein- und Mittelbetriebe sind zwar nicht verpflichtet, können jedoch freiwillig Energiemanagementmaßnahmen ergreifen.
3. Die bedeutendsten Änderungen im EEffG
Einsparungsziele wurden herabgesetzt, und strategische Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden bis 2024 von Bund und Ländern spezifiziert. Die Nutzung erneuerbarer Energien im Industrieumfeld wird dabei positiv beeinflusst.
4. EEffG: Änderungen bei Lieferantenverpflichtung und Energieberatung
Die Novelle des EEffG beinhaltet das Ende der Lieferantenverpflichtung. Energielieferanten müssen nun Beratungsstellen einrichten, insbesondere für Haushalte. Unternehmen mit über 35 GWh Jahreslieferung müssen zusätzlich Beratungsdienste für Verbrauch, Einsparungen und Preisentwicklungen anbieten.
5. Eine einzige Lösung für die Energiearmut
Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut werden zentral koordiniert, um einen übersichtlichen Zugang zu Hilfsmaßnahmen zu gewährleisten.
6. Anrechnung von Maßnahmen im fossilen Bereich
Unternehmen können Maßnahmen im fossilen Bereich mit einer Amortisationsdauer von 15 Jahren anrechnen.
7. Was ist ein Energieaudit?
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erfassung von Informationen über den Energieverbrauch in Gebäuden, Industrieanlagen oder Dienstleistungen.
8. Energieaudit und Berichtspflicht für Großunternehmen in Österreich
Ca. 2.000 große Unternehmen in Österreich müssen ein Energieaudit durchführen oder ein anerkanntes Managementsystem betreiben. Die Dokumentation erfolgt alle vier Jahre in Form eines standardisierten Kurzberichts.
9. Anforderungen und Kriterien für Energieaudit
Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme über 43 Mio. EUR müssen ein Energieaudit durchführen.
10. Zweck eines Energieaudits
Die Durchführung eines Energieaudits dient der Identifizierung von kosteneffektiven Einsparmöglichkeiten und der Dokumentation der Ergebnisse.
11. Alternative: Zertifizierte Managementsysteme
Als Alternative zum Energieaudit kommen zertifizierte Energiemanagementsysteme oder Umweltmanagementsysteme in Frage. Weitere Informationen finden Sie unter
Was ist ein Energieaudit?
Unter einem Energieaudit versteht man ein systematisches Verfahren im Einklang mit § 18 und Anhang III zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie und/oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen.
Energieaudit und Berichtspflicht für Großunternehmen in Österreich
Von dieser Verpflichtung sind ca. 2 000 große Unternehmen in Österreich betroffen. Sie müssen ein Energieaudit durchzuführen oder ein anerkanntes Managementsystem betreiben. Dokumentation der Einhaltung der Mindestvorgaben erfolgt im Vierjahresintervall in Form eines standardisierten Kurzberichts dokumentieren. Er beinhaltet unter anderem Angaben zum Energieverbrauch für alle Energieträger und deren Abwärmepotenzialen, Information zu den hauptenergieverbrauchenden Faktoren und den primären Verbrauchsbereichen ebenso wie Auskunft über die Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz vorgenommen wurden.
Zusätzlich muss das jährliche Einsparungspotenzial der jeweiligen Maßnahme in kWh ausgewiesen werden. Außerdem beinhaltet der Bericht Angaben zu den Investitionskosten und Zahlen zur jährlichen Energiekosteneinsparung sowie Auskunft zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen der letzten vier Jahre. Bei Managementsystemen müssen weiterhin die jeweiligen Zertifikate, deren Registrierungsnummern und ihre Gültigkeit ausgewiesen werden. Die E-Control, als ausführendes Organ, legt mittels Verordnungen nähere Bestimmungen über das Format, die Struktur und die Gliederung der standardisierten Kurzberichte fest.
Anforderungen und Kriterien für Energieaudit
Die Durchführung des Energieaudits dient zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Als Alternative in Frage kommt ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EN 16001, ISO 50001) oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (ISO 14001, EMAS) oder ein gleichwertiges Managementsystem, das „auch ein regelmäßiges internes oder externes Energieaudit umfassen“ muss.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.energieeinkauf.at/blog/ und https://www.energieeffizienzmonitoring.at/faqs/