Energieaudit: gesetzliche Pflicht erfüllen und Kosten senken

Für viele Betriebe vorgeschrieben – für nahezu alle wirtschaftlich sinnvoll.

Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung des gesamten Energieeinsatzes eines Betriebs – Strom, Wärme, Kälte, Druckluft. Es zeigt, wo Energie und damit Geld verloren geht, und liefert konkrete Maßnahmen. Für Großunternehmen ist es in Österreich gesetzlich verpflichtend.

Unabhängig und anbieterneutral. Wir sind an keinen Energieversorger gebunden und erhalten von Energieunternehmen keine Provisionen. Unsere Empfehlungen orientieren sich ausschließlich an Ihrem wirtschaftlichen Vorteil.

Was ein Energieaudit bringt

Erfüllung der gesetzlichen Pflicht

Konkrete, nach Wirtschaftlichkeit gereihte Maßnahmen

Beitrag zur Senkung von Kosten und CO₂

Vollständiger Überblick über den Verbrauch

Grundlage für Investitionen und Förderungen

Energieverluste sichtbar machen

Viele Verluste sind mit bloßem Auge nicht erkennbar: mangelhafte Dämmung, defekte Verbraucher, Wärmebrücken. Mit Wärmebildtechnik (Thermografie) und – für Dächer und schwer zugängliche Bereiche – mit der Drohne machen wir sie sichtbar. Diese Kombination bieten klassische Audits nicht.

Ihr Energieaudit – so läuft es ab

1

Unverbindliches Erstgespräch

Ihre Ziele und Schwerpunkte besprechen, Möglichkeiten und Chancen betrachten.

2

Auftakt-Besprechung

Technischen und organisatorischen Rahmen festlegen, Vorgehensweise abstimmen.

3

Datensammlung

Verbrauchswerte der letzten zwölf Monate analysieren, frühere Projekte und Maßnahmen einbeziehen.

4

Vor-Ort-Begehung

Verbrauchsdaten verifizieren und Verbesserungen identifizieren – inklusive Thermografieaufnahmen direkt bei der Begehung. Diese Kombination bietet kaum jemand.

5

Analyse & Projekt-Entwicklung

Energieverbrauch detailliert aufschlüsseln, Verbesserungsmöglichkeiten definieren und die Wirtschaftlichkeit bewerten.

6

Auditbericht & Abschlusspräsentation

Ergebnisse übersichtlich darstellen, Projekte und Fördermöglichkeiten aufzeigen.

Kunden, die uns vertrauen:

Energieaudit nach dem Energieeffizienzgesetz (EEffG)

Betroffen sind Großunternehmen – in der Regel ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme. KMU sind nicht verpflichtet; ein freiwilliges Audit ist dennoch oft wirtschaftlich sinnvoll. Die Pflicht erfüllt man entweder alle vier Jahre mit einem Audit nach ÖNORM EN 16247 oder mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem (z. B. ISO 50001). Nachweis: Meldung an die Behörde (E-Control).

Energieaudit vom Experten – DI Anton Knees

Ein fundiertes Audit erfordert jemanden, der Anlagen, Verbräuche und Wirtschaftlichkeit gleichzeitig im Blick hat. Als Wirtschaftsingenieur verbindet Anton Knees genau diese Perspektiven – so wird das Audit nicht zum Pflichtdokument, sondern zur Entscheidungsgrundlage.

Ein gutes Energieaudit zeigt nicht nur, wo Energie verbraucht wird. Es macht sichtbar, wo konkrete Einsparpotenziale liegen und welche Maßnahmen sich wirklich lohnen.

Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Ab wann ist ein Energieaudit Pflicht?

Für Großunternehmen (ab ca. 250 Mitarbeitenden bzw. 50 Mio. € Umsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme), mindestens alle vier Jahre. KMU sind nicht verpflichtet.

Beides erfüllt die Pflicht; das Audit ist häufig der pragmatischere Einstieg. Wir beraten Sie neutral.

Ausschließlich qualifizierte Energieauditoren – diese Qualifikation bringen wir mit.

Sie erhalten einen normkonformen Bericht mit priorisierten Maßnahmen; auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung.